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Videoüberwachung im öffentlichen Raum – Vom Gesetz zur Realisierung

Kapo ZG & AWK Group

Im Kanton Zug wurde durch Angehörige des Kantonsrates eine Motion zur Schaffung von Rechtsgrundlagen zur Ermöglichung der Videoüberwachung im öffentlichen und öffentlich zugänglichen Raum verlangt. Der Kantonsrat beauftragt den Regierungsrat, diese Rechtsgrundlage mit klaren, transparenten Bestimmungen sowie einem technischen Konzept für die Umsetzung zu erstellen. In einem ersten Schritt erstellte die Sicherheitsdirektion einen Entwurf eines Gesetzes. Für die Erarbeitung des technischen Konzepts wurde die Firma AWK beauftragt, zusammen mit der Zuger Polizei und den Gemeinden eine Bedarfsanalyse und Umsetzungsszenarien zu erarbeiten. Ebenfalls wurde in dieser Phase eine Marktanalyse erstellt. Aus den Ergebnissen resultierte eine Kostenschätzung für die technische Umsetzung. Im Januar 2013 konnte der Gesetzesentwurf in die kantonsrätliche Kommission gegeben werden und im Juni 2014 wurde das Gesetz vom Kantonsrat beschlossen. Unter Leitung der Zuger Polizei wurde die technische Umsetzung mit der Erstellung eines Pflichtenhefts für die Submission eines Lieferanten angegangen. Thomas Armbuster, Chef Kriminalpolizei der Zuger Polizei, wird am SPIK die Tücken und Herausforderungen der rechtlichen Grundlagen erläutern. Ebenfalls wird aufgezeigt, welche betrieblichen und organisatorischen Auswirkungen daraus entstanden. Peter Hunziker, Bereichsleiter Sicherheits- und Rettungsorganisationen der AWK Group, zeigt in seinem Referatsteil auf, welche Gegebenheiten und Anforderungen für eine Videoüberwachung im öffentlichen Raum im heutigen Umfeld beachtet und entschieden werden müssen. Zum Beispiel: Welche Auflösung ist für eine Kamera an welchem Standort notwendig, wer darf welche Bilder einsehen, wie können mobile und fixe Standorte erschlossen werden und welche Flexibilität und Funktionalität muss ein Video-Management-System aufweisen.

Warum SPIK?